Kosten
Eine Behandlungseinheit (50 Minuten) kostet 110 €.
Das Erstgespräch wird als reguläre Behandlungseinheit verrechnet.
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist möglich.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Ein Teil der Kosten wird von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge körperlichen Erkrankungen (z.B. bei Post-Covid, nach einem Schlaganfall, etc.) auftreten können. Je nach Versicherung erhalten Sie derzeit etwa 33 bis 50,50 € pro Einheit zurück. Die Einreichung erfolgt von Ihnen selbst direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Da es sich um eine wahlpsychologische Leistung handelt, bezahlen Sie die Sitzungen zunächst selbst und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.
Für die Inanspruchnahme des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens ab der zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung durch ihre Allgemeinmediziner:innen oder Fachärzt:innen. Diese dient dazu, körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden auszuschließen.
Ärztliche Bestätigung (Download)
Nach Einreichung erhalten Sie einen Zuschuss für 10 Einheiten klinisch-psychologischer Behandlung.
Sollten weitere Sitzungen erforderlich sein, ist vor der 11. Einheit ein Verlängerungsantrag notwendig. Dieser wird von mir vorbereitet und Sie reichen ihn anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.
Zusätzlich besteht je nach Versicherung die Möglichkeit eines weiteren Zuschusses oder einer (teilweisen) Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Versicherung.
Ablauf
Kontaktaufnahme
Der erste Schritt ist oft nicht einfach – und gleichzeitig ein sehr wichtiger.
Sie können mich gerne telefonisch unter 0676 / 772 17 57, per E-Mail oder per Kontaktformular kontaktieren. Wir klären dabei erste Fragen und besprechen Ihr Anliegen. Wenn Sie möchten, vereinbaren wir anschließend einen Termin für ein Erstgespräch.
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein (z. B. während eines Gesprächs), hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht oder senden Sie mir eine SMS – ich melde mich verlässlich bei Ihnen zurück.
Das Erstgespräch
Der erste Termin ist für viele Menschen mit Unsicherheit oder Anspannung verbunden. Das ist ganz normal.
Im Erstgespräch lernen wir einander kennen und klären Ihr Anliegen. Ich stelle Ihnen Fragen zu Ihrer aktuellen Situation, Ihrem Hintergrund sowie zu möglichen bisherigen Behandlungen. Auch erste diagnostische Überlegungen können Teil dieses Gesprächs sein.
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – relevante medizinische oder psychologische Befunde mit.
Ebenso dient das Erstgespräch Ihnen dazu, zu prüfen, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Alle Fragen, die sich für Sie ergeben, haben hier Platz.
Ablauf des Erstgesprächs (Dauer 50 Minuten)
Zu Beginn informiere ich Sie über meine Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen. Im anschließenden Gespräch gehen wir auf Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation ein. Gemeinsam besprechen wir mögliche nächste Schritte sowie eine passende Sitzungsfrequenz
Behandlungsverlauf
Im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung arbeiten wir mit Gesprächen und – je nach Thema – ergänzenden Übungen. Ziel ist es, neue Perspektiven zu entwickeln, Entlastung zu schaffen und Veränderungen im Alltag zu ermöglichen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Umsetzung der Inhalte zwischen den Sitzungen sowie die gemeinsame Reflexion Ihrer Fortschritte.
Je nach Fragestellung kann auch eine klinisch-psychologische Diagnostik sinnvoll sein.
Dauer und Frequenz der Behandlung richten sich individuell nach Ihrer Situation und Ihren Zielen.
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 37 Psychologengesetz 2013). Alle Inhalte unserer Gespräche werden vertraulich behandelt.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 48 Stunden im Voraus (per E-Mail, SMS oder telefonisch).
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.
